Entlastungsbetrag nutzen – Unterstützung im Alltag einfach finanzieren
Was ist der Entlastungsbetrag?
Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser beträgt aktuell 131 Euro pro Monat und wird von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt.
Der Entlastungsbetrag soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen und entlasten. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht oder wie sie genutzt werden kann.
Die Alltagshelden-Enzkreis helfen Ihnen dabei, den Entlastungsbetrag unkompliziert für unsere Leistungen zu nutzen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Personen mit:
✅ Pflegegrad 1
✅ Pflegegrad 2
✅ Pflegegrad 3
✅ Pflegegrad 4
✅ Pflegegrad 5
Der Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und muss nicht gesondert beantragt werden
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden.
Dazu gehören beispielsweise:
✅ Haushaltshilfe
✅ Alltagshilfe
✅ Seniorenbetreuung
✅ Demenzbetreuung
✅ Einkaufsservice
✅ Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
✅ Spaziergänge und Freizeitaktivitäten
✅ Entlastung pflegender Angehöriger
Wie funktioniert die Abrechnung?
Als anerkanntes Unterstützungsangebot nach § 45a SGB XI können die Alltagshelden-Enzkreis unsere Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Der Ablauf ist einfach:
1. Kontaktaufnahme
Sie kontaktieren uns unverbindlich.
2. Kostenlose Beratung
Wir besprechen gemeinsam Ihren Unterstützungsbedarf.
3. Leistungsbeginn
Sie erhalten die gewünschte Unterstützung im Alltag.
4. Abrechnung
Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse
Kann nicht genutzter Entlastungsbetrag übertragen werden?
Ja. Nicht genutzte Beträge gehen nicht sofort verloren.
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können unter bestimmten Voraussetzungen angespart und später genutzt werden. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Möglichkeiten.
Warum den Entlastungsbetrag nutzen?
Viele Pflegebedürftige und Angehörige verzichten unbewusst auf Leistungen, die ihnen zustehen.
Durch die Nutzung des Entlastungsbetrags profitieren Sie von:
✅ Mehr Unterstützung im Alltag
✅ Mehr Selbstständigkeit
✅ Entlastung für Angehörige
✅ Höherer Lebensqualität
✅ Professioneller Betreuung und Begleitung
Anerkannt in Pforzheim, Enzkreis, Calw und Karlsruhe
Die Alltagshelden-Enzkreis sind ein anerkanntes Unterstützungsangebot nach § 45a SGB XI.
Unsere Anerkennung gilt für:
🏙️ Stadt Pforzheim
🌳 Enzkreis
🌲 Landkreis Calw
🏡 Landkreis Karlsruhe
Dadurch können unsere Leistungen in diesen Regionen über den Entlastungsbetrag genutzt werden.